Zitat:
Zitat von federvieh
Kurzum, er muss hören, dass Radio aus den Lautsprechern erklingt.
Alles andere würde sonst von der Finanzbehörde bei einem Bescheid nicht als “zweifelsfrei davon überzeugt” gelten und die GIS darf von vorne beginnen."
Quelle: www.giskrepanz.at
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jo und kurzum ist er gesetzlich dazu nicht berechtigt die wohnung zu betreten. im schlimmsten fall darf er sie inkl. polizei (mit vorankündigung) betreten, wo der alte computer natürlich schon entsorgt sein wird...
sprich, wer zahlt ist selber schuld