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Alt 30.10.2009, 20:51   #6
Christoph
Mod, bin gerne da
 
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Das Problem ist, daß Du keinen schriftlichen Beleg in der Hand hast.
Grundsätzlich gelten auch mündliche Vereinbarungen als Vertrag, jedoch: es besteht im Streifall fast immer ein Beweisnotstand, besonders bei Abmachungen mit Hotlines.
Wenn Du keinen Namen des Partners weißt, wird´s doppelt schwer.

Daher, siehe ANOther, solche Vereinbarungen immer schriftlich anfordern und bestätigen lassen, wenigstens per Email oder Fax.
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Liebe Grüße
Christoph

Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
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