Das Problem ist, daß Du keinen schriftlichen Beleg in der Hand hast.
Grundsätzlich gelten auch mündliche Vereinbarungen als Vertrag, jedoch: es besteht im Streifall fast immer ein Beweisnotstand, besonders bei Abmachungen mit Hotlines.
Wenn Du keinen Namen des Partners weißt, wird´s doppelt schwer.
Daher, siehe ANOther, solche Vereinbarungen immer schriftlich anfordern und bestätigen lassen, wenigstens per Email oder Fax.
____________________________________
Liebe Grüße
Christoph
Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
|