Zitat:
Zitat von daytrader
hb nun noch einwenig dazu rech.:
quelle: http://www.klinger-rieger.at/steuern...-geaendert.htm
"Mit dem 2. Abgabenänderungsgesetz 2008 wurden die Zollbefreiungen mit Wirkung 1.12.2008 bei der Einfuhr von Waren im persönlichen Gepäck sowie bei Sendungen mit geringem Wert (teilweise) modifiziert.
....
Die Zollfreigrenze für Warensendungen aus dem Drittland (Ausnahme: Alkohol, Tabak, Parfum) wurde von 22 € auf 150 € angehoben. Allerdings bleiben nur Sendungen bis 22 € wirklich abgabenfrei. Für Sendungen mit einem Wert zwischen 22 € und 150 € wird anstatt des Zolls nämlich Einfuhrumsatzsteuer erhoben."
wer liegt nun daneben?
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Hi,
ich würde sagen entweder beide oder keiner von uns

!
Spaß beiseite, bei mir wurde wirklich ein m.E. stark überhöhter Wert vom Zoll herangezogen und ich habe fast 40 € an EUst und Gebühren bezahlt!
Der Lieferant (OCZ) hat mir die Summe zurückerstattet, weil etwas in seiner Versandabteilung schief gelaufen war (der Speicher war defekt: ich habe ihn in Deutschland gekauft, nach Holland zurückgeschickt, den Ersatz aber aus den USA bekommen).
Was ich mit meinem Post gemeint habe: wenn der Zoll eine Sendung mit 100 Stück sieht, wird sofort misstrauisch, wenn der Betrag auf der Rechnung "zu niedrig" oder verdächtig nah an der Freigrenze ist, schaut im Internet nach, wieviel deine Ware wert ist und bittet dich dann zur Kasse und dies nicht zu knapp!
MfG, Thiersee