Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 08.05.2009, 07:58   #8
holzi
Inventarisierter Pyromane
 
Benutzerbild von holzi
 
Registriert seit: 18.02.2000
Ort: Smørebrød, Smørebrød, Smørebrød røm, pøm, pøm, pøm, pøm
Beiträge: 5.581

Mein Computer

Standard

IMHO wird bei Geldwäsche das Geld beschlagnahmt. Da nützt dir die Unschuld nix. Wenn du einen gefälschten Geldschein bekommst, kriegst du ja auch keinen neuen...

Du kannst vermutlich und theoretisch das Geld vom ursprünglichen Käufer zurückverlangen (bzw. die Ware) - aber dazu müsste der greifbar sein.

Ohne Details zu kennen, kann man sowieso keine genaue Auskunft geben.

Wie gesagt, wenn du eine andere juristische Meinung hören willst, geh zu einem anderen Anwalt. Aber es sieht wohl nicht so gut aus - Prozessrisiko gobts ja auch noch.
____________________________________
Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.

Geändert von holzi (08.05.2009 um 08:02 Uhr).
holzi ist offline   Mit Zitat antworten