IMHO wird bei Geldwäsche das Geld beschlagnahmt. Da nützt dir die Unschuld nix. Wenn du einen gefälschten Geldschein bekommst, kriegst du ja auch keinen neuen...
Du kannst vermutlich und theoretisch das Geld vom ursprünglichen Käufer zurückverlangen (bzw. die Ware) - aber dazu müsste der greifbar sein.
Ohne Details zu kennen, kann man sowieso keine genaue Auskunft geben.
Wie gesagt, wenn du eine andere juristische Meinung hören willst, geh zu einem anderen Anwalt. Aber es sieht wohl nicht so gut aus - Prozessrisiko gobts ja auch noch.
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Wenn die Bierwirtin ein minderwertiges, dem Getreidepreis nicht entsprechendes Bier verkauft, soll sie überführt und alsdann im Flusse ertränkt werden.
Hamurabi, 1768-1686 v. Chr.
Geändert von holzi (08.05.2009 um 08:02 Uhr).
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