Zitat:
Zitat von aleph_wcm
Ich fürchte, so einfach ist es nicht. Nachdem "Schwarzsehen/ hören" strafbar ist (auch wenn kein ORF auf der Mattscheibe ist), hat die GIS wohl das Recht, Nachschau zu halten. Spätest. beim nächsten Mal kommt die Polizei & d.Schlosser mit u. dann wird mit u. ohne Zustimmg. aufgemacht  !
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ich weiß nicht auf welcher Rechtsmeinung du deine Aussagen tätigst, das österr. Recht allerdings kann es nicht sein.
http://portal.wko.at/wk/format_detai...457552&DstID=0
wie hier gut zusammengefasst, bzw.
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFas...ummer=10000005
hier bezüglich Hausrecht angeführt ist, ist eine Hausdurchsuchung nicht so einfach möglich
ohne jetzt ein Jurist zu sein (allerdings schon etwas rechtl. Hintergrund) würde ich einen Verdacht von Schwarzsehen als nicht ausreichend für eine Hausdurchsuchung, bzw. dies als Übertretung nach § 303 Strafgesetzbuch sehen
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wx...usdurchsuchung
bzw. denke ich, dass kein Richter eine Hausdurchsuchung aufgrund möglichen Schwarzsehens anordnen wird