Zitat:
Zitat von holzi
Meiner Meinung nach Erpressung, aber dann könnte der Wirt Geld verlangen, damit er ihn nicht anzeigt, weil er Geld verlangt hat, damit er ihn nicht anzeigt 
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Deine Meinung entspricht der Logik, ob jedoch unser Rechtssytem dieser Logik beisteht, wage ich zu bezweifeln. Soweit ich es begriffen habe, sind dann Gast und Wirt gleich schuldig und dürfen beide einzahlen.