Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 18.02.2009, 23:10   #18
Loco
Senior Member
 
Registriert seit: 03.09.2003
Beiträge: 161


Standard

Zitat:
Zitat von Weini Beitrag anzeigen
Soweit österreichisches Recht. Ein US-Amerikaner kann dann bereits völlig legal und ungeniert verwenden - sein Recht schreibt den Copyright-Vermerk auf allen Bildern vor, wenn das Urheberrecht geschützt sein soll. ...
Das ist nicht korrekt. Auch nach US-Recht gilt das Urheberrecht ab der Entstehung des Werkes. In der Praxis ist jedoch die Durchsetzung bzw. die Höhe der Ansprüche (Punitive Damage vs. Actual Damage) an die Registrierung beim Copyright Office gebunden. Eine Ausnahme ist eine Urheberrechtsverletzung innerhalb von 90 Tagen, da gelten erweitere Ansprüche auch bei Nachregistrierung.
Loco ist offline   Mit Zitat antworten