Zitat:
Zitat von fredf
Bei einem Gewährleistungsfall(oft auch Garantiefall) hast du Anspruch auf Rücknahme des Gerätes und Geld (ein wenig Abzug vom Kaufpreis wegen Nutzungsdauer -3,6%/Monat kann bei Notebooks angenommen werden), denn dies ist eine unangemessen lange Zeit die du das Gerät nicht nutzen kannst.
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Diesen Anspruch hast du mit Sicherheit nicht.
Wie kommst du darauf ?
Selbstverständlich hat der Verkäufer der Ware ein Anrecht auf angemessene Reparaturversuche.
Da könntest ja beim kleinsten Fehler sofort ein neues Notebook verlangen.
Das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß das irgendjemand tut bzw. tun muss.
Bei der Garantie hast überhaupt keinen Anspruch, da gilt nur das was in den Garantiebedingungen steht.
Das ist nämlich eine freiwillige Leistung des Herstellers, da kannst du sicher nicht kommen und vom Hersteller irgendwas verlangen, was die nicht in den Garantiebedingungen festgelegt haben.