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Alt 11.02.2009, 15:15   #11
fredf
Inventar
 
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Zitat:
Zitat von 3of4 Beitrag anzeigen
Hallo!
bei 2 Monaten Reparaturzeit
Bei einem Gewährleistungsfall(oft auch Garantiefall) hast du Anspruch auf Rücknahme des Gerätes und Geld (ein wenig Abzug vom Kaufpreis wegen Nutzungsdauer -3,6%/Monat kann bei Notebooks angenommen werden), denn dies ist eine unangemessen lange Zeit die du das Gerät nicht nutzen kannst.
fredf ist offline   Mit Zitat antworten