was ich gelesen habe ist hier zu lande keine §57a Überprüfung notwendig wenn bereits ein neues Gutachten in dem Ursprungsland ausgestellt wurde. Ich werds morgen wissen.
typisieren muss ich soweit mir gesagt wurde auch nichts. Es ist ja ein Original Audi wie er auch hier in AT gebaut und verkauft wurde. Sonderausstattung bereits ab Werk. Soweit mir das jetzt erklärt wurde läuft das so ab:
Fahre nach DE und bezahle. Fahre mit den Kennzeichen welche ich dort bekomme nach AT. Dann fahr ich hier zu meinem Audi Partner gebe ihm die COC Papiere. Dieser faxt das nach Salzburg und ich bekomme innerhalb von 2-3 Tagen meinen Typenschein. Mit dem sowie dem Kaufvertrag und dem ganzen Zeug gehe Ich aufs Finanzamt, zahle die CO2 und Nova nach und dann kann Ich den Wagen anmelden. So haben mir das jetzt schon 3 Leute erklärt. Einer davon hat den selben vor 2 Jahren ebenfalls aus DE importiert und ging den selben Weg.
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24 Mai 2009 ACDC <- Geil wars!!!!!
30.08.2010 U2 Ernst Happel Stadion!!!!! I bin dabei!
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Geändert von rev.pragon (28.12.2008 um 17:40 Uhr).
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