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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen'

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Alt 28.12.2008, 18:28   #1
rev.pragon
In the name of Blues
 
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was ich gelesen habe ist hier zu lande keine §57a Überprüfung notwendig wenn bereits ein neues Gutachten in dem Ursprungsland ausgestellt wurde. Ich werds morgen wissen.

typisieren muss ich soweit mir gesagt wurde auch nichts. Es ist ja ein Original Audi wie er auch hier in AT gebaut und verkauft wurde. Sonderausstattung bereits ab Werk. Soweit mir das jetzt erklärt wurde läuft das so ab:

Fahre nach DE und bezahle. Fahre mit den Kennzeichen welche ich dort bekomme nach AT. Dann fahr ich hier zu meinem Audi Partner gebe ihm die COC Papiere. Dieser faxt das nach Salzburg und ich bekomme innerhalb von 2-3 Tagen meinen Typenschein. Mit dem sowie dem Kaufvertrag und dem ganzen Zeug gehe Ich aufs Finanzamt, zahle die CO2 und Nova nach und dann kann Ich den Wagen anmelden. So haben mir das jetzt schon 3 Leute erklärt. Einer davon hat den selben vor 2 Jahren ebenfalls aus DE importiert und ging den selben Weg.
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Geändert von rev.pragon (28.12.2008 um 18:40 Uhr).
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Alt 28.12.2008, 19:39   #2
iG0r
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Die Kurzzeitversicherung nicht vergessen, gilt aber nur, wenn du echte Überstellungskennzeichen vom Amt holst, mit den "geborgten" vom Händler (Probefahrtkennzeichen) hast keinen Versicherungsschutz und Überstellung ist auch nicht legal.
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Alt 28.12.2008, 21:27   #3
rev.pragon
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Zitat:
Zitat von iG0r Beitrag anzeigen
Die Kurzzeitversicherung nicht vergessen, gilt aber nur, wenn du echte Überstellungskennzeichen vom Amt holst, mit den "geborgten" vom Händler (Probefahrtkennzeichen) hast keinen Versicherungsschutz und Überstellung ist auch nicht legal.
ja das ist mir schon klar. Der Händler gibt mir hftl Überstellungskennzeichen. Mein Versicherungsmensch meint er könne mir welche geben. Kostet ein paar Euro gelten 3 Tage, irgendwie so. Muss ich den Händler morgen fragen.

bzgl.: anmelden und typisieren. Ja Fahrzeug ist ein EU Fahrzeug somit nichts typisieren. Leider war das aber auch mit dem Tüv ne Fehlinformation. Irgendwo habe Ich gelesen dass man keine Überprüfung hier zu lande noch mal machen muss wenn ein gültiger neuer Prüfbericht des Ursprungslandes fest steht. Hab gar mit nem Bekannten telefoniert der Polizist ist und auch seinen A6 damals von DE importiert hat. er meinte es wäre das einfachste ich stell den neuen zu meinem Audi Händler hin. Der macht dann den ganzen Papierkram mit Typenschein usw.... und macht mir auch gleich ein neues Pickerl. Dann brauch ich nur bei der Ösimafia die CO2 Steuer und Nova nachzahlen und dann kann Ich anmelden. Hoff ma dass das alles hin haut. Ich halt euch aber auf dem laufenden. Bis morgen mittag sollte das alles geklärt sein. Hoffentlich. Ich drück mir mal selber fest die Daumen. Kann ja nie schaden.
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Alt 28.12.2008, 21:35   #4
iG0r
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Also ich kenne die Taferln nur mit 5 und mit 14 Tagen Gültigkeit, 3 sind mir neu. Wobei du bei den 5 keinen Tüv Prüfungsbericht vorlegen musst.
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