Zitat:
Zitat von pc.net
du verstehst da was falsch: grundsätzlich hast du zwar das recht zw. "nachbesserung" (=reparatur) und austausch zu wählen, aber durch die ständige rechtssprechung hat der hersteller defakto tatsächlich zuerst ein "nachbesserungs-recht". vor allem unter betrachtung der verhältnismäßigkeit ...
erst wenn die nachbesserung (=reparatur) nicht erfolgreich ist, muss der hersteller austauschen ...
ich hab da einen sehr schönen passus gefunden:
"Eine Grenze für den Austausch wird nur dann gezogen, wenn er nicht möglich ist, weil das Produkt nicht mehr lieferbar ist oder der Austausch einen unverhältnismäßig hohen Aufwand erfordern würde. "In diesem Fall muss sich der Kunde mit einer Mangelbehebung begnügen."
du kannst zwar austausch verlangen, der hersteller kann sich aber auf die verhältnismäßigkeit berufen und daher auch zuerst einen reparatur-versuch unternehmen ...
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Das ist leider falsch, und nicht nur ein Fehler betrübt mich.
1. Das Gewährleistungsrechts-Änderungsgesetz liegt auf der WCM-Homepage (
http://www.wcm.at/downloads/hochacht...ungsgesetz.pdf) und ist leicht verständlich. Man muss also keinesfalls meine Artikel zu diesem Thema lesen, die Lektüre des Gesetzes würde genügen.
2. Gewährleistung hat nichts mit dem Hersteöller einer Ware zu tun - außer der Hersteller ist der Verfkäufer. Gewährleistung ist IMMER und AUSSCHLIESSLICH an den Verkäufer gebunden.
3. Unverhältnismäßigkeit beim Austausch im Gewährleistungszeitraum ist kein Freibrief. Aber wenn ein Kunde wegen eines Türschloisses den Austausch der Autos verlangt, ist sie erreicht. Unverhältnismäßig wäre auch der Aufwand für ein als Einzelstück aus z.B. Amerika importiertes Produkt oder auch dann, wenn das gleiche Produkt nicht mehr verfügbar und das Nachfolgemodell unverhältnismäßig teuer ist. Ich hoffe, das trägt ein wenig zur Klärung von Missverständnissen bei.
4. Dass VIELE Verkäufer heute dazu neigen, die Gewährleistung zugunsten der Garantieleistung (anderer) zu vermeiden, ändert nichts am geltenden Recht.
5. Das ist einer der wenigen Fälle, bei dem VKI und AK ihree Ressourcen sinnvoll einsetzen. ICH würde daher keinesfalls klein beigeben oder mit "meinen Anwälten" drohen (was überhaupt und nahezu immer das Dümmste ist, was man tun kann, um seine Rechte durchzusetzen), sondern diese Institutionen bemühen. Das spart Nerven, Zeit und Geld und führt im o.a. Fall zu 100% Ergebnis.