Thema: "Entgleisung"
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Alt 01.11.2008, 14:31   #4
iG0r
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Zitat:
Zitat von pc.net Beitrag anzeigen
Das Aufzeichnen einer Strafhandlung, sozusagen "auf frischer Tat", ist IMHO keineswegs datenschutzrechtlich bedenklich.
Die Aufzeichnung wird ja noch nicht das große Problem sein, vielleicht aber die Verbreitung über Videoportale wie z.B. Youtube?
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