Datenschutz
Liebe Leidensgenossen!
Zunächst wird jedem User unterstellt er will absichtlich das Urheberrecht verletzten. Ein anderer Aspekt ist aber der, dass durch die Tauschbörse ein potenzieller Käufer auf ein Produkt erst aufmerksam wird. In der Regel ist es so, dass man einen Datenträger kauft, die versiegelte Verpackung öffnen muss um sich über den Inhalt genauer informieren zu können. Sobald die Verpackung aber geöffnet ist erlischt das Rückgaberecht. Der Konsument muss somit ein Produkt behalten ob er es will oder nicht. Diesbezüglich habe ich noch keine Regelung den Konsumentenschutz betreffend gesehen. Die Tauschbörse biete vorab die Möglichkeit, wie ich jetzt weiß illegal sich über ein Produkt zu informieren. In diesem Jahr habe ich auf Grund der Vorinformation bereits 3 DVD’s gekauft. Problematisch ist auch, dass in vielen Fällen ein Urheber nicht angegeben ist
Am vergangenen Freitag habe ich ein Schreiben er Kanzlei erhalten und gestern noch 3 Stück. Ich kann nicht ausschließen, dass die Datei heruntergeladen wurde. Der erste Verstoß soll sich im November 2007 ereignet haben. Leider habe ich auf das Schreiben vom Freitag bereits reagiert und eine Unterlassungserklärung unterschrieben. Diese habe ich allerdings abgeändert, da sie eine Passage enthält die der Gläubiger mir bestätigen muss und nicht ich ihn. Somit sollte sie erst rechtskräftig sein, wenn die Kanzlei oder der Gläubiger diese gegenzeichnet.
Im Internet habe ich gelesen, dass die Schreiben angefochten werden können, oder gar ungültig sind, wenn die beglaubigte Vollmacht des Gläubigers nicht beiliegt. Hat da Jemand Erfahrung? Eine weitre Frage beschäftigt mich, ist das Schreiben überhaupt firmenmässig gezeichnet. Auf meinem lässt sich der Verfasser nicht feststellen.
Was mich auch interessiert ist, wieso die Telekom die Daten vom November noch hat. In ihren AGB steht 8. Anmeldedaten und Datenschutz, Zustimmung zur Verwendung
Stammdaten werden spätestens sieben Jahre nach Abwicklung aller aus dem Vertragsverhältnis stammenden Ansprüche gelöscht. Verkehrsdaten werden - vorbehaltlich sonstiger gesetzlicher Bestimmungen - binnen sechs Wochen nach Bezahlung der vereinbarten Entgelte gelöscht.
Wieso haben wir eigentlich noch einen Telekom-Anschluss. Nach ihren eigen Angaben müsste sie uns diesen aus diesem Grund kündigen. Zu klären ist auch warum wir über die Datenabfrage nicht verständigt wurden. Wir alle hätten vermutlich früher reagieren können.
Zu klären ist auch noch wieso die „Geschädigten“ nicht gleich reagiert haben, wenn wie in meinem Fall der Verstoß schon im November bekannt war. Es gibt auch noch die Datenschutzkommission die sich die Vorgänge anschauen kann.
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