Zitat:
Zitat von TONI_B
Was soll es denn sein? Hausfriedensbruch steht im Strafrecht!!!
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Das schon, jedoch erfordert der Tatbestand den Eintritt mit Gewalt bzw. die Drohung mit Gewalt.
Worauf es ankommt ist die Definition der Gewalt.
Eine Person die nur den Fuß in den Türspalt klemmt erfüllt das Tatbild nicht, da der Gewaltbegriff nicht erfüllt ist.
@LouCypher
"so einen unfug zu lesen hebt die stimmung zu so früher stunde"
Vorsicht mit solchen Ansagen!
