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Alt 13.08.2008, 15:40   #2
maxb
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Zitat von JetStreamer Beitrag anzeigen
Nein, in Österreich herrscht noch immer der Grundsatz der Verhätlnismäßigkeit. Umbringen darfst du nur in Notwehr/Nothilfe
1 Frau gegen 2 Männer, klassische Notwehrhandlung mit Schusswaffe

@Lou - war kein gewaltsames eindringen.

Ich frag mich die ganze Zeit was das für eine riesige Wohnungstüre sein muss damit 2 Männer unbemerkt hinter mir eintreten können. Bei meiner Wohnung komm' ich gar nicht mehr rein wenn 2 Männer vor der Türe stehen.

Ja, manche GIS Beschäftigte habe wohl sehr üble Methoden jemanden zu "überrumpeln".
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