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Alt 08.07.2008, 20:42   #7
Baron
Der Unvergleichliche
 
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Zitat von Oli Beitrag anzeigen
IMHO ist ein Agio (Aufschlag) bei Kreditkartengebühren von einem österr. Standort aus gesehen nicht zulässig. Egal, ob es sich um einen Telefonprovider oder um ein gänzlich anderes Produkt handelt.
Ich würde in diesem Fall den Konsumentenschutz / und oder die RTR kontaktieren und die Abbuchung beeinspruchen.
Dazu braucht man keine Rechtsschutzversicherung.
Mir hat man immer gesagt es heisst "Apagio"
Ansonsten voll deiner Meinung Oli!
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