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Alt 08.07.2008, 20:26   #5
JetStreamer
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Zitat:
Erbringt ein Einzelunternehmer oder eine Einzelunternehmerin selbst keinen Befähigungsnachweis, muss ein gewerberechtlicher Geschäftsführer oder eine gewerberechtliche Geschäftsführerin mit Befähigungsnachweis bestellt werden.

Bei juristischen Personen (Kapitalgesellschaft, Vereine etc.) oder eingetragenen Personengesellschaften muss der gewerberechtliche Geschäftsführer oder die gewerberechtlicher Geschäftsführerin ebenfalls den Befähigungsnachweis erbringen.
http://www.help.gv.at/Content.Node/1...e.1300103.html

Für eine Betriebsübernahme wird das sicher interessant sein: http://www.help.gv.at/Content.Node/63/Seite.630000.html

Unternehmerprüfung ist aber afaik für den Gewerbeschein notwendig. Da reicht eine HTL udgl. iirc nicht aus.

Geändert von JetStreamer (08.07.2008 um 20:30 Uhr).
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