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Alt 08.07.2008, 09:20   #5
Oli
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IMHO ist ein Agio (Aufschlag) bei Kreditkartengebühren von einem österr. Standort aus gesehen nicht zulässig. Egal, ob es sich um einen Telefonprovider oder um ein gänzlich anderes Produkt handelt.

Ich würde in diesem Fall den Konsumentenschutz / und oder die RTR kontaktieren und die Abbuchung beeinspruchen.

Dazu braucht man keine Rechtsschutzversicherung.
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lg Oliver

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