Das Problem ist, dass sich in Österreich noch kein Höchstrichter mit einer Klage befassen hat müssen, in der sich ein Nachbar über Grillgeruch bzw. -gestank beschwert hat. Insofern ist keine genaue Regelung gegeben.
Bin kein Jurist, aber die aus dem Grillen entstehenden Düfte bzw. Rauchschwaden sind meiner Meinung nach ortsüblich, sofern fachgerecht gegrillt wird.
Bez. Lärm ist es da schon etwas anders. Da genügt es grundsätzlich, wenn sich ein einziger Nachbar gestört fühlt. Wenn persönliche Gespräche nichts bringen, dann würde ich die Polizei rufen, denn die kann sehr gut beurteilen, ob es sich bei deiner Unterhaltung um ungebührlichen Lärm handelt.
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Viele Grüße
Alex
(SUV-Fahrer aus Leidenschaft)
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