Zitat:
Zitat von Baron
Wenns ein Fahrrad mit "Hilfsmotor" ist (also eines wo du den Motor ausschalten kannst und trotzdem weiterfahren -durch treten- brauchst gar nix -alles andere ist von Bundesland zu Bundesland verschieden (landesgesetze!). 
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Das würde ich nicht unterschreiben.
Wurde schon gesagt: <400W, <20km/h wurscht ob er sich "Hilfsmotor" nennt oder sonstiges. Wenn er mit der Leistung darüber liegt oder über 20km/h ermöglicht ist es kein Fahrrad mehr.
Ach ja, StVO und KFG sind schon Bundesgesetze.