Zitat:
Zitat von LouCypher
Ich bin auf der suche nach informationen zu diesem thema, am besten juristische informationen, gesetzliche bestimmungen, urteile, abgewiesene klagen usw.
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Bei soetwas gebe ich z.B. RIS + e-mail + beweis in google ein und stoße gleich auf ein brauchbares und aktuelles OGH Urteil mit einer ausführlichen rechtlichen Beurteilung zum Thema wann den ein e-mail als empfangen gilt bzw.welcher Beweis dafür notwendig ist.
http://www.ris2.bka.gv.at/Dokumente/...G0000_000.html
Hab's nicht vollständig gelesen, aber viele Gelehrte und noch mehr Meinungen
Für den OGH gilt ->
Zitat:
In rechtlicher Hinsicht billigt der Oberste Gerichtshof die Beurteilung der Vorinstanzen, insbesondere auch jene Beurteilung, ein E-Mail sei für den Empfänger in dem Zeitpunkt abrufbar, in dem es in seiner Mailbox eingelangt und gespeichert sei und am Bildschirm angezeigt oder ausgedruckt werden könne, das heiße, sobald ein Abruf durch den Empfänger möglich sei. Darüber hinaus ist auf die Rechtsrüge der Revisionswerberin zu erwidern:
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