Zitat:
Original geschrieben von Guru
"Nach der Rechtssprechung haftet der Verursacher für versteckte Mängel 30 Jahre samt Rechtsnachfolger."
Dies gilt im Baubereich - inwieweit dies auch für Elektrikerleistungen analog gilt, sagt Dir sicher zB die Rechtsberatung der Arbeiterkammer.
LG
Guru
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das klingt gut. weißt du, wo sowas steht? im baugesetz gg?
a) rechtsnachfolge klingt toll. realität: der baumeister (nicht e-installateur) ging nach fertigstellung in konkurs und hat mit dem gleichen personal, im gleichen büro, der gleichen einrichtung die baufirma nr. 2 aufgemacht. baufirma nr. 1 ist aus der haftung. na super. nur sein auto war danach ein größeres

).
b) e-installateur: mein vertrauen hat er nicht mehr (mehrmals "verwarnt" und erst nach hochheiligem versprechen, er schicke die besten arbeiter, weiterarbeiten lassen. mit krampf die rechnungen bezahlt u teilweise selber hand angelegt). den soll ich wieder rannlassen. wie soll ich dem vertrauen, dass der FI geht, wenn ich mich mit dem Föhn in die wanne lege?
nur "wandlung" gibt es in so einem fall nicht... naja, egal. werde mal die innung fragen... und es mir selber besorgen ggg...
prinzipielle frage: wenn z.b. ein elektriker ein projekt nicht schafft, weil er die fehler nicht beheben kann... na, egal, es wird zu kompliziert.
danke auf jeden fall für die beitraäge !!!!!!!!!!