preiserhöhungen sind prinzipiell nur für kosten zulässig, auf die der reiseveranstalter keinen Einfluss hat, benzinpreis, wechselkurese, etc.und dürfen 10 % des reisepreises nicht überschreiten, es gibt jedoch verschiendene fristen einzuhalten!
hier ein artikel von der ak dazu:
http://noe.arbeiterkammer.at/www-588...0-AD-2894.html
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*per aspera ad astra*

...den weg zu studieren heißt sich selbst zu studieren, sich selbst zu studieren heißt sich selbst vergessen, sich selbst zu vergessen bedeutet eins zu werden mit allen existenzen...

*omnia vincit amor*