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Alt 13.03.2007, 18:31   #3
TINTERAMINATOR
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Standard Nicht ganz

Die Aussage von wegen eine längere Bindung als 12 Monate ist verboten ist so natürlich nicht richtig.

Die Kosten für das subventionierte Handy dürfen sehr wohl nachverrechnet werden, die restlichen Grundgebühren auch. Insofern macht ein früherer Ausstieg wenig Sinn. Dies ist nur mit einem außerordentlichen Grund möglich, z.B. Konkurs oder Tod des Vertragspartners (bei gleichzeitigem Unwillen des Erben den Vertrag zu übernehmen).
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