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Handy & Mobiltelefonie Alles über Handys, Handy-Games, Handy-Provider, GSM, UMTS - egal ob Android oder iOS - usw. |
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#3 |
Veteran
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![]() Die Aussage von wegen eine längere Bindung als 12 Monate ist verboten ist so natürlich nicht richtig.
Die Kosten für das subventionierte Handy dürfen sehr wohl nachverrechnet werden, die restlichen Grundgebühren auch. Insofern macht ein früherer Ausstieg wenig Sinn. Dies ist nur mit einem außerordentlichen Grund möglich, z.B. Konkurs oder Tod des Vertragspartners (bei gleichzeitigem Unwillen des Erben den Vertrag zu übernehmen).
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MfG, Leopold Tintera ------------------------------------------------------------------------------------------------- Live for nothing, but die for something! yesss: 0699/81284729 Tel.: 01/2362301 Skype: leopoldtintera |
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