@zwergerl:
Vielleicht war das nicht deutlich genug: Ich rede NICHT von der Herstellergarantie (meistens 1-3 Jahre) die der Hersteller dem Kunden gewährt (stärkt das Vertrauen des Kunden in das Produkt, mE reine Werbestrategie) sondern von der 6 monatigen Gewährleistungsfrist, in der der Händler (oder wer auch immer mein Vertragspartner ist) für ALLE Defekte einzustehen hat, die zum Zeitpunkt der Übergabe bereits bestanden haben (oder deren Anlage bereits im Übergabezeitpunkt gegeben war -> hier wohl der Fall). Da nun aber wie du richtig sagst, der Händler die Platte kaum selber wird reparieren können, bleibt für den Kunden NUR der Austausch über. Das ist sein gutes Recht (§§ 922ff) und kein Gutdünken/service oder was auch immer! Wie gesagt aber nur die ersten 6 Monate lang! Danach gilt das von dir gesagte: Einschicken und warten...
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