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Alt 01.03.2007, 11:46   #5
fredf
Inventar
 
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Zitat:
Original geschrieben von Oli

Die Reparatur muss in einer angemessen Frist durchgeführt werden, sollte in diesem Fall 2-3 Wochen nicht überschreiten. Lass Dir einen geschätzten Termin (schriftlich) bestätigen, hält er diesen nicht ein, kannst Du eine angemessene Nachfrist setzen, z. B. wieder 2-3 Wochen, hält er diese wiederum nicht ein, kannst vom Kaufvertag zurücktreten (Geld zurück) oder einen Umtausch verlangen.
Auswändig weiss ich es nicht mehr was der Elektrohandel vor einigen Jahren mit der Industrie bezüglich annehmbarer Reparaturzeiten vereinbart hat. Es ist für die Gerätearten etwas unterschiedlich, liegt aber im Grossen und Ganzen im Bereich von 22,25 Tagen.
Eine Nachfrist braucht nur auf 14 Tage gesetzt zu sein.
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