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Alt 20.11.2006, 15:56   #23
Mike12345
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Also ich sehe die Sache mal so:

Nach internationalen Recht erstrecken sich die Hoheitsrechte eines Staates auch auf Schiffe, die sich in internationalen Gewässern befinden und dessen Staatsflagge führen.

Meiner Meinung nach müssen folgende Bedingungen erfüllt sein, damit ein Schiff Hoheitsgebiet ist:
  • Das Schiff muß berechtigt sein, eine Staatsflagge zu führen. Das ist der Fall, wenn es im Schiffsregister seines Heimathafens eingetragen ist. Jeder Staat regelt durch gesetzliche Bestimmungen, unter welchen Vorraussetzungen ein Schiff ins Schiffsregister eingetragen werden kann oder sogar muß.
  • Das Schiff muß sich in internationalen Gewässern befinden, also dort, wo andere Staaten keine Hoheitsrechte haben, außer auf Schiffen, die unter ihrer Flagge fahren. Befindet sich ein Schiff in den Hoheitsgewässern eines anderen Staates, so unterliegt es auch dessen Hoheitsgewalt.
  • Auf dem Schiff muß sich eine Besatzung befinden. Ein Schiff ist in internationalen Gewässern ohne Besatzung Niemandsland und darf dann sogar von jedermann in Besitz genommen werden. Das hängt damit zusammen, daß es auf dem Schiff jemanden geben muß, der Hoheitsrechte ausübt, bzw. die Behörden des Staates vertritt, unter dessen Flagge das Schiff fährt. Der Vertreter der Behörden ist auf dem Schiff der Kapitän. Er ist sozusagen Polizist, Standesbeamter usw. in einer Person, darf Geburtsurkunden ausstellen, Eheschließungen vornehmen und auch eine vorläufige Festnahme aussprechen. Was er natürlich nicht sein kann, ist Richter oder jemand, der irgendwelche Gesetze oder Verordnungen erlassen kann, weil das zumindestens nach dem deutschen Grundgesetz gegen das Prinzip der Gewaltenteilung verstoßen würde (deswegen müssen sich auch z.B. Polizisten oder Richter beurlauben lassen, wenn sie in ein Parlament gewählt werden).

Damit kann also ein Schiffskapitän eine rechtsgültige Eheschließung vornehmen. Natürlich muß man dann anschließend dort, wo man wohnt, zum Standesamt gehen und die Eheschließung bekanntgeben, wegen Änderung des Personenstandes und der Lohnsteuerklasse. Handelt es sich allerdings um ein Schiff, daß nicht unter deutscher Flagge fährt, kann es natürlich sein, daß die Eheschließung in Deutschland nicht anerkannt wird.

So habe ich das jedenfalls auf Wikipedia nachgelesen.
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