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So fliegt man richtig! Fragen, Antworten, Diskussionen zum Fliegen von Jets im FS

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Alt 18.12.2005, 18:52   #21
alfora
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Zitat:
Original geschrieben von SimDreams
Hmmm, widersprechen sich die Aussagen nicht? Wären die Schiffe anderer Nationen auch innerhalb des deutschen Hoheitsgebiets (z.B. im Hafen liegend) ausländisches Territorium, dürfte der Zoll dort keine Autorität haben. Hat er aber Autorität, kann es sich nicht um ausländisches Hoheitsgebiet handeln.
Nein, nicht ganz. Deswegen gibt es ja die ganzen multilateralen Verträge wo diese Sachen geregelt sind.

Überleg Dir das mal wie es früher bei den innereuropäischen Grenzen war, also vor EU und Schengen-Abkommen.

Bei der Grenzstation des Ausreiselandes wirst Du überprüft, ob Du überhaupt ausreisen darfst (Pass vorhanden, nicht gesucht, usw.). Dann kommt das Niemandsland und dann die Grenzstation des Einreiselandes. Dort wirst Du überprüft, ob Du einreisen darfst, nicht schmuggelst, ein Visum besitzt usw.

Rein technisch gesehen bist Du noch nicht eingereist! Trotzdem dürfen Dich die Zollbeamten des Einreiselandes überprüfen WEIL es entsprechende Zollabkommen und Visum-Regelungen gibt.

Wohlgemerkt, hier sprechen wir von Zollabkommen. Bei Mord und Totschlag schaut die Sache wieder anders aus.
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Alex

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Alt 18.12.2005, 19:11   #22
Captain Lars
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Zitat:
Original geschrieben von alfora
Rein technisch gesehen bist Du noch nicht eingereist! Trotzdem dürfen Dich die Zollbeamten des Einreiselandes überprüfen WEIL es entsprechende Zollabkommen und Visum-Regelungen gibt.
Klar gibt es diese ganzen Abkommen. Doch ist man dann Wirklich noch nicht eingereist? Denn ein Niemandsland gibt es nicht. Das Gebiet zwischen den Zollstationen ist in wirklichkeit zweigeteilt zwischen den beiden Ländern.

Wenn ich eine gedachte Linie in diesem sog. Niemandsland überfahre bewege ich mich von Land A nach Land B. Einige Meter dahinter kontrolliert mich dann Land B. M. E. nach hat das eher techn. Gründe, sonst müssten die Zollhäuschen ja exakt Mauer an Mauer gebaut werden.

Rein gefühlsmäßig würde ich sagen, die Zollbeamten des Einreiselandes dürfen mich kontrollieren, weil ich mich auf ihrem Territorium befinde. Warum darf der Zoll Einreisende Personen am Flughafen kontrollieren? Weil der Flughafen Hoheitsgebiet des jeweiligen Landes ist, in dem er sich befindet.

Ich denke nicht, dass ein Visum- oder Zollabkommen die bauliche Situation an einem Grenzübergang zum Gegenstand hat. Es muss vielmehr ein Abkommen darüber geschlossen werden, wie man z. B. eine Autobahn von X in A nach Y in B baut. Dann einigt man sich über die Streckenführung (damit sich die Fahrbahnen nicht verfehlen) und dabei auch darüber, wie man den Grenzübergang im Sinne einer zügigen Abwicklung von Kontrollen und der Gewährleistung des Verkehrsflusses baulich gestaltet.
____________________________________
Grüße
Lars

~ Capitán Lars im neuen Forum. ~

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Alt 20.11.2006, 15:56   #23
Mike12345
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Also ich sehe die Sache mal so:

Nach internationalen Recht erstrecken sich die Hoheitsrechte eines Staates auch auf Schiffe, die sich in internationalen Gewässern befinden und dessen Staatsflagge führen.

Meiner Meinung nach müssen folgende Bedingungen erfüllt sein, damit ein Schiff Hoheitsgebiet ist:
  • Das Schiff muß berechtigt sein, eine Staatsflagge zu führen. Das ist der Fall, wenn es im Schiffsregister seines Heimathafens eingetragen ist. Jeder Staat regelt durch gesetzliche Bestimmungen, unter welchen Vorraussetzungen ein Schiff ins Schiffsregister eingetragen werden kann oder sogar muß.
  • Das Schiff muß sich in internationalen Gewässern befinden, also dort, wo andere Staaten keine Hoheitsrechte haben, außer auf Schiffen, die unter ihrer Flagge fahren. Befindet sich ein Schiff in den Hoheitsgewässern eines anderen Staates, so unterliegt es auch dessen Hoheitsgewalt.
  • Auf dem Schiff muß sich eine Besatzung befinden. Ein Schiff ist in internationalen Gewässern ohne Besatzung Niemandsland und darf dann sogar von jedermann in Besitz genommen werden. Das hängt damit zusammen, daß es auf dem Schiff jemanden geben muß, der Hoheitsrechte ausübt, bzw. die Behörden des Staates vertritt, unter dessen Flagge das Schiff fährt. Der Vertreter der Behörden ist auf dem Schiff der Kapitän. Er ist sozusagen Polizist, Standesbeamter usw. in einer Person, darf Geburtsurkunden ausstellen, Eheschließungen vornehmen und auch eine vorläufige Festnahme aussprechen. Was er natürlich nicht sein kann, ist Richter oder jemand, der irgendwelche Gesetze oder Verordnungen erlassen kann, weil das zumindestens nach dem deutschen Grundgesetz gegen das Prinzip der Gewaltenteilung verstoßen würde (deswegen müssen sich auch z.B. Polizisten oder Richter beurlauben lassen, wenn sie in ein Parlament gewählt werden).

Damit kann also ein Schiffskapitän eine rechtsgültige Eheschließung vornehmen. Natürlich muß man dann anschließend dort, wo man wohnt, zum Standesamt gehen und die Eheschließung bekanntgeben, wegen Änderung des Personenstandes und der Lohnsteuerklasse. Handelt es sich allerdings um ein Schiff, daß nicht unter deutscher Flagge fährt, kann es natürlich sein, daß die Eheschließung in Deutschland nicht anerkannt wird.

So habe ich das jedenfalls auf Wikipedia nachgelesen.
Mike12345 ist offline   Mit Zitat antworten
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