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So fliegt man richtig! Fragen, Antworten, Diskussionen zum Fliegen von Jets im FS |
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#21 | |
Inventar
![]() Registriert seit: 23.02.2001
Beiträge: 2.954
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![]() Zitat:
Überleg Dir das mal wie es früher bei den innereuropäischen Grenzen war, also vor EU und Schengen-Abkommen. Bei der Grenzstation des Ausreiselandes wirst Du überprüft, ob Du überhaupt ausreisen darfst (Pass vorhanden, nicht gesucht, usw.). Dann kommt das Niemandsland und dann die Grenzstation des Einreiselandes. Dort wirst Du überprüft, ob Du einreisen darfst, nicht schmuggelst, ein Visum besitzt usw. Rein technisch gesehen bist Du noch nicht eingereist! Trotzdem dürfen Dich die Zollbeamten des Einreiselandes überprüfen WEIL es entsprechende Zollabkommen und Visum-Regelungen gibt. Wohlgemerkt, hier sprechen wir von Zollabkommen. Bei Mord und Totschlag schaut die Sache wieder anders aus.
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Alex Home Page: http://homepage.mac.com/alfora/ O\'Hare Approach Control: \"United 329 heavy, your traffic is a Fokker, One o\'clock, three miles, eastbound.\" United 239: \"Approach, I\'ve always wanted to say this... I\'ve got the little Fokker in sight.\" |
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#22 | |
Elite
![]() Registriert seit: 14.07.2002
Alter: 44
Beiträge: 1.410
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![]() Zitat:
Wenn ich eine gedachte Linie in diesem sog. Niemandsland überfahre bewege ich mich von Land A nach Land B. Einige Meter dahinter kontrolliert mich dann Land B. M. E. nach hat das eher techn. Gründe, sonst müssten die Zollhäuschen ja exakt Mauer an Mauer gebaut werden. Rein gefühlsmäßig würde ich sagen, die Zollbeamten des Einreiselandes dürfen mich kontrollieren, weil ich mich auf ihrem Territorium befinde. Warum darf der Zoll Einreisende Personen am Flughafen kontrollieren? Weil der Flughafen Hoheitsgebiet des jeweiligen Landes ist, in dem er sich befindet. Ich denke nicht, dass ein Visum- oder Zollabkommen die bauliche Situation an einem Grenzübergang zum Gegenstand hat. Es muss vielmehr ein Abkommen darüber geschlossen werden, wie man z. B. eine Autobahn von X in A nach Y in B baut. Dann einigt man sich über die Streckenführung (damit sich die Fahrbahnen nicht verfehlen) und dabei auch darüber, wie man den Grenzübergang im Sinne einer zügigen Abwicklung von Kontrollen und der Gewährleistung des Verkehrsflusses baulich gestaltet.
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Grüße Lars ~ Capitán Lars im neuen Forum. ~ Erweist einem toten Projekt die letzte Ehre: PROJECT GLOBAL - Freeware Global Express |
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#23 |
bitte Mailadresse prüfen!
Registriert seit: 20.11.2006
Beiträge: 1
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![]() Also ich sehe die Sache mal so:
Nach internationalen Recht erstrecken sich die Hoheitsrechte eines Staates auch auf Schiffe, die sich in internationalen Gewässern befinden und dessen Staatsflagge führen. Meiner Meinung nach müssen folgende Bedingungen erfüllt sein, damit ein Schiff Hoheitsgebiet ist:
Damit kann also ein Schiffskapitän eine rechtsgültige Eheschließung vornehmen. Natürlich muß man dann anschließend dort, wo man wohnt, zum Standesamt gehen und die Eheschließung bekanntgeben, wegen Änderung des Personenstandes und der Lohnsteuerklasse. Handelt es sich allerdings um ein Schiff, daß nicht unter deutscher Flagge fährt, kann es natürlich sein, daß die Eheschließung in Deutschland nicht anerkannt wird. So habe ich das jedenfalls auf Wikipedia nachgelesen. |
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