Hallo MANX!
Entschuldige, da habe ich mich mißverständlich ausgedrückt:
Mein Vermerk auf rechtliche Situation bezieht sich NICHT auf den Austausch der generierten Dateien, wie auch immer hier Copyright und IPR zum Tragen kommt,sondern darum, daß der MP3-Codec ein Patent des Fraunhofer-Instituts ist und dieses Gebühren von Herstellern von Encodern alsauch Playern verlangt/verlangen wird, während bei OGG/Vorbis die Codecs unter der BSD- und die Tools unter der GPL-Lizenz stehen und keine Patentrechte ausgeübt werden!
Das bitte ich zu beachten! Das Fraunhoferinstitut kann jederzeit jeden abmahnen der etwas mit MP3 macht. OGG/Vorbis nicht! Links zu dem Vorgehen des Instituts habe ich in einem früheren Thread gepostet.
Hoffe etwas zur Klärung beigetragen zu haben,
Ciao,
Steve
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