Doch es gibt sie:
/schnipp
Eine der Voraussetzungen zur Durchführung parallelen Anflugbetriebes ist, dass die betroffenen
anfliegenden Luftfahrzeuge innerhalb einer Distanz von 15 NM zum Aufsetzpunkt auf dem Localizer
ausgerichtet sind. Alle Luftfahrzeuge, die sich außerhalb dieser 15 NM von der Piste befinden,
müssen zueinander gestaffelt werden, selbst wenn sie dann schon auf dem Landekurssender
„established“ sind. Dies ist auch der Grund, warum die Anflüge grundsätzlich in unterschiedlichen
Höhen auf den Localizer geführt werden. Ausgehend von der in München geltenden Initial Approach
Altitude von 5.000 ft wird hier der Parallelanflug entweder in 4.000 ft oder in 6.000 ft auf den
Endanflug geführt. Die Vertikalstaffelung kann erst dann aufgehoben werden, wenn beide
Luftfahrzeuge sich auf dem LLZ und innerhalb von 15 NM zur Piste befinden.
/schnapp
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