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#7 |
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Inventar
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Doch es gibt sie:
/schnipp Eine der Voraussetzungen zur Durchführung parallelen Anflugbetriebes ist, dass die betroffenen anfliegenden Luftfahrzeuge innerhalb einer Distanz von 15 NM zum Aufsetzpunkt auf dem Localizer ausgerichtet sind. Alle Luftfahrzeuge, die sich außerhalb dieser 15 NM von der Piste befinden, müssen zueinander gestaffelt werden, selbst wenn sie dann schon auf dem Landekurssender „established“ sind. Dies ist auch der Grund, warum die Anflüge grundsätzlich in unterschiedlichen Höhen auf den Localizer geführt werden. Ausgehend von der in München geltenden Initial Approach Altitude von 5.000 ft wird hier der Parallelanflug entweder in 4.000 ft oder in 6.000 ft auf den Endanflug geführt. Die Vertikalstaffelung kann erst dann aufgehoben werden, wenn beide Luftfahrzeuge sich auf dem LLZ und innerhalb von 15 NM zur Piste befinden. /schnapp |
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