Zitat:
Original geschrieben von FeldP
Für alle bisher unsererseits zur Verfügung gestellten Pegelwerte haben wir eine Erlaubnis (per e-Mail) der jeweiligen Institution.
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bin zwar kein Jurist, maximal interssierter Laie, aber ok:
in diesem Fall sollt es kein Problem sein, eventuell würde ich auch noch die Art der Datenabholung sowie allenfalls Quellenhinweise mit den Datenbereitstellern vereinbaren.
Ohne Erlaubnis ist nur eine Verlinkung zu den Daten mit extra Hinweis rechtlich unbedenklich, keinesfalls aber eine Einbettung der Daten in die eigene Webseite, selbst mit Copyright Angaben.