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Internet Rat & Tat bei Internetproblemen |
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#1 |
Newbie
![]() Registriert seit: 14.09.2001
Beiträge: 4
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![]() S.g. Damen & Herren !
Auch ich bin neu in diesen Foren, möchte mich nach kurzer Durchsicht gleich mal für die Qualität der Diskussion und für ihr aller Engagement bedanken. Zu meiner Frage: Ich initiierte vor sechs Jahren die Betreibung einer Homepage für die Interessen der österreichischen Wildwassersportler. Dieser Site liegt mittlerweile ein (ganz kleiner) Verein zugrunde, die Öffentlichswirksamkeit ist aber doch entsprechend gegeben. Ein grosses Interesse bei uns Paddlern herrscht natürlich an aktuellsten Pegelständen befahrbarer Flüsse. Zu diesem Zwecke habe ich bereits vor geraumer Zeit ein Pegelservice eingerichtet, wo diese Wasserstandsnformationen auch in grafischer Weise aufbereitet werden. Die Daten beziehen wir von offiziellen Stellen wie hydrografischen Diensten der Länder, sowie von Energieversorgern, die solche Daten am Internet zur Verfügung stellen. Für alle bisher unsererseits zur Verfügung gestellten Pegelwerte haben wir eine Erlaubnis (per e-Mail) der jeweiligen Institution. Technisch gesehen bediene ich mich dabei zweier Methoden: - HTML grabbing (automatisiertes Auslesen von Inhalten aus bestehenden HTML Seiten) und - der aufwändigen Art, daß ich die Daten aus einem digitalen Bild extrahiere. (Wenn die Information eben nur in dieser Form zur Verfügung steht.) Mein Anliegen ist nun, zu erfahren, ob eine dieser Techniken in irgendeiner Form rechtlich bedenklich ist. Grund ist, daß sich das Service auf unserer Site grosser Beliebtheit erfreut (auch aus nichtösterreichischen Ländern) und wir dieses entsprechend forcieren möchten. Wie ist auch mit jenen Institutionen umzugehen, die z.B. keine Antwort auf unsere diesbezügliche Anfrage gegeben haben und jenen, die Dies explizit nicht wünschen (durchwegs Energieversorger) ? In der gesamten Sache liegt für uns insofern eine Brisanz, weil erfahrungsgemäß bei Klagen von Unternehmen in der Grösse der Stromhersteller der Streitwert eine Summe darstellt, die privat nicht bewältigbar ist. Durch unsere Konstitution als Verein betrifft haften die verantwortlichen Funktionäre persönlich. Um Rat in dieser Angelegenheit bin ich ihnen sehr dankbar. Peter |
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#2 | |
Inventar
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![]() Zitat:
in diesem Fall sollt es kein Problem sein, eventuell würde ich auch noch die Art der Datenabholung sowie allenfalls Quellenhinweise mit den Datenbereitstellern vereinbaren. Ohne Erlaubnis ist nur eine Verlinkung zu den Daten mit extra Hinweis rechtlich unbedenklich, keinesfalls aber eine Einbettung der Daten in die eigene Webseite, selbst mit Copyright Angaben. |
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