Zitat:
Original geschrieben von Michael45
....zum EIGENEN Gebrauch herstellen...
In diesem Wort liegt das Problem. 
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Nein, liegt es nicht.
Plan A ist, die Originale dem anderen zu überlassen (verborgen), wie ich ja schon geschrieben habe.
Plan B ist, im Gesetz den nächsten Paragraphen zu lesen:
§ 42a. Auf Bestellung dürfen unentgeltlich einzelne
Vervielfältigungsstücke auch zum eigenen Gebrauch eines anderen
hergestellt werden. Eine solche Vervielfältigung ist jedoch auch
entgeltlich zulässig,
1. wenn die Vervielfältigung mit Hilfe reprographischer oder
ähnlicher Verfahren vorgenommen wird;
2. wenn ein Werk der Literatur oder Tonkunst durch Abschreiben
vervielfältigt wird;
3. wenn es sich um eine Vervielfältigung nach § 42 Abs. 3 handelt.
Also nur, wenn man wirklich danach gefragt wird, darf man auch eine Kopie für jemand anderen anfertigen. Man darf also nicht im Vorhinein schon Kopien machen und bei Bedarf hergeben sondern eben nur auf Bestellung.
Wie gesagt, das bezieht sich auf das österreichische Urheberrechtsgesetz. In anderen Ländern wird es ähnlich sein, aber anders.