Einzelnen Beitrag anzeigen
Alt 07.04.2005, 20:39   #7
MaZchen
Senior Member
 
Registriert seit: 11.04.2000
Alter: 52
Beiträge: 179


Standard

Du kannst natürlich versuchen mit dem Sachbearbeiter der auf der Lenkererhebung draufsteht Kontakt aufzunehmen. Falls das nichts bringt, solltest du auf jeden Fall auf die Lenkererhebung reagieren und diese beantworten. Sonst gibts eine Verwaltungsstrafe.

Mit der Lenkererhebung wird dann ein Verfahren eingeleitet wo du vorbringen kannst, dass du den Betrag fristgerecht eingezahlt hast.

Viel Glück!
MaZchen
MaZchen ist offline   Mit Zitat antworten