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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#7 |
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Senior Member
![]() Registriert seit: 11.04.2000
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Du kannst natürlich versuchen mit dem Sachbearbeiter der auf der Lenkererhebung draufsteht Kontakt aufzunehmen. Falls das nichts bringt, solltest du auf jeden Fall auf die Lenkererhebung reagieren und diese beantworten. Sonst gibts eine Verwaltungsstrafe.
Mit der Lenkererhebung wird dann ein Verfahren eingeleitet wo du vorbringen kannst, dass du den Betrag fristgerecht eingezahlt hast. Viel Glück! MaZchen |
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