Hallo row,
handelt es sich um eine Miet- oder Eigentumswohnung?
Wie deathsaddam schreibt ist die gewerbliche Nutzung nur mit Zustimmung des Hauseigentümers/der Mietergemeinschaft möglich.
Ich würde mich auch nicht freuen wenn fremde Personen im Haus ein und aus gehen.
Hier ein Passus aus einem Mietvertrag:
3. Gebrauchsrecht des Mieters
Der Mietgegenstand darf ausschließlich zu Wohnzwecken verwendet werden.
Jede widmungswidrige Verwendung des Mietgegenstandes wird ausdrücklich als Kündi-gungsgrund im Sinne des § 30 Abs. 2 Z 13 MRG vereinbart.
Ich würde mal eine erste anwaltliche Beratung (kostenlos) in Anspruch nehmen oder den Mieterschutzverband/die AK befragen.
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Liebe Grüße
Christoph
Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen.
(Heinrich Heine)
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