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Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#5 |
Mod, bin gerne da
![]() Registriert seit: 09.11.1999
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![]() Hallo row,
handelt es sich um eine Miet- oder Eigentumswohnung? Wie deathsaddam schreibt ist die gewerbliche Nutzung nur mit Zustimmung des Hauseigentümers/der Mietergemeinschaft möglich. Ich würde mich auch nicht freuen wenn fremde Personen im Haus ein und aus gehen. Hier ein Passus aus einem Mietvertrag: 3. Gebrauchsrecht des Mieters Der Mietgegenstand darf ausschließlich zu Wohnzwecken verwendet werden. Jede widmungswidrige Verwendung des Mietgegenstandes wird ausdrücklich als Kündi-gungsgrund im Sinne des § 30 Abs. 2 Z 13 MRG vereinbart. Ich würde mal eine erste anwaltliche Beratung (kostenlos) in Anspruch nehmen oder den Mieterschutzverband/die AK befragen.
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Liebe Grüße Christoph Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles seine Bemerkungen. (Heinrich Heine) |
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