Zitat:
Original geschrieben von _m3
Also ich hab diesbezgl. in der Menschenrechtskonvention nichts gefunden.
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KONVENTION ZUM SCHUTZE DER MENSCHENRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN
Europäische Menschenrechtskonvention
StF: BGBl. Nr. 210/1958
IdF: BGBl. III Nr. 179/2002
Artikel 4 - Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit
(1) Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten
werden.
(2) Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu
verrichten.
(3) Als "Zwangs- oder Pflichtarbeit" im Sinne dieses Artikels gilt
nicht:
a) jede Arbeit, die normalerweise von einer Person verlangt wird,
die unter den von Artikel 5 der vorliegenden Konvention
vorgesehenen Bedingungen in Haft gehalten oder bedingt
freigelassen worden ist;
b)
jede Dienstleistung militärischen Charakters, oder im Falle der
Verweigerung aus Gewissensgründen in Ländern, wo diese als
berechtigt anerkannt ist, eine sonstige an Stelle der
militärischen Dienstpflicht tretende Dienstleistung;
c) jede Dienstleistung im Falle von Notständen und Katastrophen,
die das Leben oder das Wohl der Gemeinschaft bedrohen;
d) jede Arbeit oder Dienstleistung, die zu den normalen
Bürgerpflichten gehört.
Quelle:
http://www.ziviforum.com/viewtopic.p...menschenrechte
Und in der Verfassung ises sowieso verankert. Alles was ein primäres männliches Geschlechtsorgan hat ist wehrpflichtig.