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| Guru, e-Zitate & Off Topic Der WCM-Guru auch online, mysteriöse technische Angaben und sonstige 'Verlautbarungen' |
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#32 | |
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Supportschani
![]() Registriert seit: 30.07.2000
Beiträge: 3.466
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Zitat:
Europäische Menschenrechtskonvention StF: BGBl. Nr. 210/1958 IdF: BGBl. III Nr. 179/2002 Artikel 4 - Verbot der Sklaverei und der Zwangsarbeit (1) Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden. (2) Niemand darf gezwungen werden, Zwangs- oder Pflichtarbeit zu verrichten. (3) Als "Zwangs- oder Pflichtarbeit" im Sinne dieses Artikels gilt nicht: a) jede Arbeit, die normalerweise von einer Person verlangt wird, die unter den von Artikel 5 der vorliegenden Konvention vorgesehenen Bedingungen in Haft gehalten oder bedingt freigelassen worden ist; b) jede Dienstleistung militärischen Charakters, oder im Falle der Verweigerung aus Gewissensgründen in Ländern, wo diese als berechtigt anerkannt ist, eine sonstige an Stelle der militärischen Dienstpflicht tretende Dienstleistung; c) jede Dienstleistung im Falle von Notständen und Katastrophen, die das Leben oder das Wohl der Gemeinschaft bedrohen; d) jede Arbeit oder Dienstleistung, die zu den normalen Bürgerpflichten gehört. Quelle: http://www.ziviforum.com/viewtopic.p...menschenrechte Und in der Verfassung ises sowieso verankert. Alles was ein primäres männliches Geschlechtsorgan hat ist wehrpflichtig.
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»I just looked in the mirror Things aren't looking so good I'm looking California And feeling Minnesota« |
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