Nochmals zur Garantie, Gewährleisutng und Einzelhandel:
Für die Gewährleistung ist natürlich der Einzelhändler zuständig mit der tausendmal erklärten aufsplittung 6 monate/18 monate mit beweislastumkehr. Bei der Garantie, die eine freiwillige Leistung ist gibts zwei möglichkeiten. Ist es eine Herstellergarantie (wie heutzutage üblich) dann hat der Einzelhändler damit nichts zu tun. Er kann natürlich über kulanz die abwicklung übernehmen, muss er aber nicht und wird er im normalfall auch nicht. Ist die Garantie eine Händlergarantie für die man extra zahlen muss, wie sie z.b manchmal bei Elektromärkten angeboten wird dann ist wieder der Händler der ansprechpartner.
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