ha leute! hier mal ein gutes erkenntnis. der provider is nicht an den urheberrechtsverletzungen des users beteiligt:
Zitat:
Zur Begründung schreiben die Richter in ihrem heise online vorliegenden Beschluss, dass es "bereits sehr zweifelhaft" erscheine, dass überhaupt eine Urheberrechtsverletzung gemäß Paragraph 101 a Urheberrechtsgesetz (UrhG) vorliege. Noch mehr fraglich sei, "ob die Verfügungsbeklagte an einer -- unterstellten -- Urheberrechtsverletzung beteiligt ist". Die Voraussetzungen für einen Auskunftsanspruch "zur effektiven Bekämpfung von Verletzungen immaterieller Schutzgüter beitragen", wie es in Paragraph 101 a UrhG heißt, lägen daher nicht vor. Dem untergeordneten Landgericht schreiben die Richter zudem leicht vorwurfsvoll ins Stammbuch, dass es sich in dem Verfahren um "einen der seltenen Ausnahmefälle" handle, "in denen offensichtlich ist, dass das angefochtene Urteil keinen Bestand haben kann".
|
aus
http://www.heise.de/newsticker/meldung/54486