WCM - Das österreichische Computer Magazin Forenübersicht
 

Zurück   WCM Forum > Rat & Tat > Internet

Internet Rat & Tat bei Internetproblemen

Microsoft KARRIERECAMPUS

Antwort
 
Themen-Optionen Ansicht
Alt 22.12.2004, 09:15   #1
mr.red
Inventar
 
Registriert seit: 29.04.2001
Alter: 57
Beiträge: 2.278


Standard

ha leute! hier mal ein gutes erkenntnis. der provider is nicht an den urheberrechtsverletzungen des users beteiligt:

Zitat:
Zur Begründung schreiben die Richter in ihrem heise online vorliegenden Beschluss, dass es "bereits sehr zweifelhaft" erscheine, dass überhaupt eine Urheberrechtsverletzung gemäß Paragraph 101 a Urheberrechtsgesetz (UrhG) vorliege. Noch mehr fraglich sei, "ob die Verfügungsbeklagte an einer -- unterstellten -- Urheberrechtsverletzung beteiligt ist". Die Voraussetzungen für einen Auskunftsanspruch "zur effektiven Bekämpfung von Verletzungen immaterieller Schutzgüter beitragen", wie es in Paragraph 101 a UrhG heißt, lägen daher nicht vor. Dem untergeordneten Landgericht schreiben die Richter zudem leicht vorwurfsvoll ins Stammbuch, dass es sich in dem Verfahren um "einen der seltenen Ausnahmefälle" handle, "in denen offensichtlich ist, dass das angefochtene Urteil keinen Bestand haben kann".
aus http://www.heise.de/newsticker/meldung/54486
____________________________________
i2p
http://www.i2p.net/download
mr.red ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:58 Uhr.


Powered by vBulletin® Copyright ©2000 - 2025, Jelsoft Enterprises Ltd.
Forum SEO by Zoints
© 2009 FSL Verlag