Ja da hat marc recht bei uns gibt es das Produktsicherungsgesetz nachdem du NAsprüche gegen den Hersteller hast, wenn er ein mangelhaftes Produkt liefert.
Hmm handelst du wirklich grob fahrlässig wen du ein tool veröffentlichst und es vorher nicht getestet hast? Wär ich mir nicht ganz so sicher, vor allem was wäre wenn man reinschreibt in die readme das das tool vorher nicht getestet wurde, ich würde sagen das geht das auf eigene Verantwortung ob man das risiko eingehen will, oder nicht.
Das mit dem Ausschluss der Haftung hat Marc richtig erkannt dafür gibt es bei uns die §§ 307-309 im BGB in denen dann genauer steht welche Klauseln als AGB unzulässig sind. Allerdings ist hier dann wieder die Frage ob sich diese Klauseln auch auf ausländische Recht anwenden lassen. Na ja im Grunde kann man wohl davon ausgehen, das es im EU - Recht neuere Regelungen geben wird, die wahrscheinlich unsere AGB regelungen umgehen werden, was aber wohl nicht zu Lasten des rechtsträgers.
Ja stimmt ein solcher Artikel, würde echt den Rahmen der FXP echt strengen, wäre auch eine sehr komplizierte Materie, höre im Mom eine Vorlesung dazu.
Fragt mich im Feb. noch mal dann weiss ich bestimmt mehr.
So wünsche euch ein schönes WE
MFg
Markus
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