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Alt 02.12.2004, 11:03   #91
Andragar
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Oh, und noch was. Was passiert eigentlich wenn ich eigene Dinge ohne irgendwelche "Copyright" Hinweise, nur mit meinem Namen ins Netz stelle?

Wie sind solche Dateien dann rechtlich einzuschätzen?

@Marc: Danke, so etwas hatte ich bei Public Domain auch irgendwie im Hinterkopf. Es gab ja einen Grund, warum sich alles zum Begriff "Freeware" verschoben hat.
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Alt 02.12.2004, 11:22   #92
Marc
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Hmm, langsam wird's wirklich ein bisschen urheberrechtslastig, aber es ist ja wirklich eine konstruktive Runde hier:

Wichtig ist vielleicht zunächst zu wissen, dass bei solchen Fragen immer das Schutzland-Prinzip gilt: Nicht etwas die Rechtsordnung, in der der Designer sitzt, schützt das Werk, sondern es kommt immer auf die Rechtsordnung an, in der der Nutzer und evtl. Missetäter sitzt.

Nun ist es aber bei fast allen Rechtsordnungen der Welt so, insbesondere bei den heimischen, dass der Schutz automatisch mit der Erstellung des Werkes eintritt. Anders als etwa bei patentrechtlichem Schutz brauchst du keine Eintragung in irgendwelche Register oder ähnliches; du brauchst auch gar nicht zu schreiben, dass das Werk geschützt ist.

Die Rechtsordnung schützt dich ja auch gegen eine Körperverletzung, ohne dass du einen „Zuschlagen verboten“ Aufkleber auf der Backe hast.

Deshalb sind irgendwelche © - Symbole einfach überflüssig, aber andererseits unschädlich. Sie haben keine statuierenden Charakter. Bestenfalls kann man dort ablesen, wer und wohl seit wann die Urheberrechte hält. Das ist aber eine bloße, rechtlich belanglose Beschreibung.

Einzig in einigen südamerikanischen Staaten ist es so, dass für den Schutz wirklich eine solche Kennzeichnung erforderlich ist. Aber da bin ich mir gar nicht sicher, ob das wirklich noch so ist.

Jedenfalls ist noch wichtig, dass das US-amerikanische „Copyright“ kein Synonym für das heimische Urheberrecht ist, sondern nur ein Teil dessen. Es geht zunächst eigentlich nur um das Vervielfältigungrechts („Copy“-“right“), nicht aber etwa um Bearbeitungsrechte o.ä.

Zuletzt vielleicht noch ein interessanter Hinweis: Es gab einige für die Betroffenen schockierende Urteile in Deutschland zuletzt, in denen Gerichte den Urheberrechtsschutz komplett versagten, weil keine ausreichende Schöpfungshöhe vorlag. Einmal ging es um eine Foto-Bearbeitung, einmal um Handy-Logos. Beide Urteile sind einige Wochen alt.

Das sollte auch bei Flusi-Add-Ons angedacht werden. Wer z.B. als stolzer Repainter die Brust schwelgt, könnte arg überrascht werden, dass vielleicht das bloße Umpinseln gar kein ausreichend schützenswertes Werk ergibt.
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Alt 02.12.2004, 11:44   #93
Abbi737
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Hallo zusammen,

ich mach mir heut abend mal den spass und frage mal meinen Dad was der von unserer Diskussion hält, der ist ja immerhin Anwalt.

@ Marc: Danke das du meine Entschuldigung ohne weitere angenommen hast, aber ich hatte damit auch kein Problem mich zu entschuldigen, daß was ich geschrieben habe war eben falsch und ich wollte es nicht so stehen lassen. Hast du eigentlich auch jura oder was ähnliches studiert, weil das was du schreibst ist meistens sehr schlüssig und wie ich finde richtig gut fundiert, du scheinst echt Ahnung zu haben. Sollte man auch mal anerkennen, auch wenn ich 2 Seiten vorher etwas anders geschrieben habe. S.o. vergessen.

@ rolf: Danke für die Blumen, aber ich glaube so richtig gut bin ich dann doch noch net, aber vielleicht bin ich einfach nur kein guter Theoretiker, aber dafür dann hinterher um so besser in der Praxis, aber danke für die aufmunternden Worte.

Ich wünsche euch noch nen schönen tag

Mfg

Markus
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Alt 02.12.2004, 15:03   #94
Matthias Lieberecht
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Hallo zusammen,

"...dass ich meine Software nicht auf Sammel-CDs sehen möchte wo alles mögliche drauf sein kann. (Das kann von schlüpfrigen Bildschirmschonern bis zu Viren gehen.)..."

"...trotzdem möchte ich ein Auge darauf haben, dass z.B. keine NS-Symbole verwendet werden - also auch hier eine formlose Erlaubniseinholen statt finden sollte?...."

verstehe solche Bedenken absolut, sind für mich aber kein ausreichender Grund für das Verhindern einer Freeware CD. Die Wahrscheinlichkeit sich im Internet einen Virus einzufangen oder auf einen schlüpfrigen Bildschirmschoner zu stoßen ist wesentlich größer als auf einer zusammengestellten Flusi CD - und hier bietest Du Deine Dateien ja auch an (z.B. Avsim). Auch kannst Du nicht verhindern, dass nationalsozialistische Symbole aufgebracht werden, sollte das jemand im Sinn haben. Im Gegenteil - kauft jemand die CD bei Ebay, ist die Möglichkeit den Käufer und somit den Verursacher des Übels noch ausfindig zu machen größer als bei den Avsim oder Flightsim Downloads. Hier hast Du, im Gegensatz zu der CD, keinerlei Kontrolle mehr über die Verwendung.

Wenn Du hier wirklich eine vollständige Kontrolle haben willst, kommst Du um ein Verschicken auf Anforderung nicht herum. Dann kannst Du regeln welche Informationen Du vom Anwender haben willst und welchen Bedingungen er genügen muss bevor Du ihm die Datei schickst. Aber ich glaube kaum, dass das wirklich in Deinem Interesse ist. Zusammenfassend ist es aber so, dass, so lange Du Deine Dateien im Internet frei zum Download anbietest, die von Dir genannten Risiken auch hier nicht mehr und nicht weniger als auf einer CD bestehen. Es macht keinen Unterschied.

Für mich lebt Freeware von der Verbreitung. Wie Marc es schon gesagt hat, entstehen dadurch unglaubliche Möglichkeiten Sachen zu verbessern oder zu erweitern. Flugzeuge erhalten eine große Zahl an Repaints, Scenerien werden ergänzt, Fehler werden korrigiert, Panels werden erweitert, usw. usw. Je mehr diese Dateien nutzen können und das Recht haben sie weiterzubearbeiten, desto größer ist das Angebot und desto höher die Wahrscheinlichkeit auf diese Weise einmal zu Spitzenprodukten zu kommen ohne eine Stange Geld für Payware an der Kasse liegen lassen zu müssen. Auch bietet dies Anfängern eine Grundlage zu lernen und ihre Fähigkeiten zu erweitern. Restriktionen verhindern das. Ich habe in meinem letzten Posting den Begriff "altmodisch" verwendet, da ich früher solche Einschränkungen nicht kannte. Und was die CD betrifft - nun, in der Zeit als ich begann Dinge mit dem Computer zu machen, war es normal Freeware und Public Domain auf einer Diskette im Computerladen günstig zu kaufen. Die Dinger kosteten damals je nach Laden zwischen 2,00 und 5,00 DM. In den Liesmich Texten war sogar der Wunsch geäußert, die Sachen weiterzuverbreiten. Aber hier hat sich in den letzten Jahren wohl bei einigen Freeware Designern etwas verändert. Ich hoffe sehr, dass es nicht die grundlegende Denkweise über Freeware ist denn ihre Qualität würde darunter leiden.

Ich habe jeden Beitrag hier durchgelesen, für mich aber noch keinen sinnvollen Grund gefunden, die Verbreitung via Web, CD oder Diskette kostenlos oder gegen Bezahlung zu verhindern. Vielleicht kommt ja noch einer.

Gruß
Matthias
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The BAe Panel Project
www.baepanelproject.com
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Alt 02.12.2004, 15:53   #95
Horst Klement
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Diskussionsrunde - neu???

Also mal bei allem was in dem Thread an gegenseitigen Unterstellungen / Misdeutungen und Angriffen vorgefallen, finde ich haben wir jetzt ein sehr vernüftiges Thema sachlich aufgegriffen.

Gefällt mir sehr gut, und ich persönlich finde die Diskussion (Schutz der Rechte von Autoren "kostenloser" Software) sehr gut, da wir alle von deren Arbeit profitieren sollten wir auch alle dazu betragen ihre Arbeit zu schützen.

Deswegen fände ich ein neue Diskussionsrunde für positiv und bedanke mich bei allen die meine Angriffe nicht ganz so hart genommen haben.
____________________________________
Grüße
Horst Klement
SAG - Pilots Training Department
http://www.vacc-sag.org
http://www.vatsim.net
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Alt 02.12.2004, 16:41   #96
Andragar
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@Matthias:

Was ich durch entsprechende Einschränkungen erreiche ist, dass sich entsprechendes "unerwünschtes Verhalten" zumindest rechtlich nicht erlaubt ist, ich somit bei erscheinen entsprechender "falsch" zusammen gestellter Addon-Sammlung nicht mit dieser in Verbindung gebracht werden kann.

Wo du natürlich recht hast ist, dass ich durch entsprechende Einschränkung den gewollten Effekt auch einschränke. Auch wenn es nie ein Problem bei mir war mir eine EMail zu schicken und kurz zu fragen ob eine Modifikation/Verbreitung ok ist. Ich habe bei keiner der bisherigen Anfragen ein Nein gegeben. Ich habe auch schon gmax Source-Dateien heraus gegeben.

Wie ich schon sagte, ich habe nichts gegen Verbesserungen, Verschlimmbesserungen, Weitergabe e.t.c. und will mich nur vor oben genannten "unerwünschten" Nutzungen ausschließen, was eine reine Schutzfunktion ist.

Was ich wohl zukünftig machen werde ist, kein Etikett anzuhaften und einfach aufzählen was erlaubt und was unerwünscht ist.

<---->

Apropos Schutzfunktion. Da wir gerade so schön am Diskutieren sind. Wie schaut es mit den "Schutzklauseln" aus? Ala "Jeder ist selbst dafür verantwortlich wenn er diese Software installiert und der Author kann nicht für eventuelle Schäden haftbar gemacht werden." ?

Das kommt doch direkt aus der Produkthaftung der USA, oder? Ist sowas überhaupt gültig? Welche Auswirkungen kann sowas haben? Sowohl bei Vorhandensein wie beim Fehlen?

(Langsam wird wohl Anwaltshonorar fällig. Oder eine Auseinandernahme einer Addon "EULA" einer Payware in der FXP... )
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Alt 03.12.2004, 11:26   #97
Marc
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Zitat:
Original geschrieben von Abbi737
Marc: Danke das du meine Entschuldigung ohne weitere angenommen hast, aber ich hatte damit auch kein Problem mich zu entschuldigen, daß was ich geschrieben habe war eben falsch und ich wollte es nicht so stehen lassen. Hast du eigentlich auch jura oder was ähnliches studiert, weil das was du schreibst ist meistens sehr schlüssig und wie ich finde richtig gut fundiert, du scheinst echt Ahnung zu haben. Sollte man auch mal anerkennen, auch wenn ich 2 Seiten vorher etwas anders geschrieben habe. S.o. vergessen.
Hallo Markus,

danke für deine sehr netten Worte. Gewisse rechtliche Grundkenntnis möchte ich nicht leugnen, aber ich glaube, ich habe sogar dir an anderer Stelle schon einmal darüber geschrieben.

Aber ich denke, es ist ganz allgemein nicht wichtig, wer was im Profil stehen hat, oder wie viele Sterne jemand hat. Etwas Gehör haben ja hier meine Erklärungsversuchen vielleicht gefunden, weil ich mich bemüht habe, nicht persönliche Schmähungen, sondern sachliche Erklärungen und Belege zu schreiben. Darum sollte es ein einem Forum grundsätzlich gehen.
Marc ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.12.2004, 11:29   #98
Marc
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Zitat:
Original geschrieben von Andragar
Wie schaut es mit den "Schutzklauseln" aus? Ala "Jeder ist selbst dafür verantwortlich wenn er diese Software installiert und der Author kann nicht für eventuelle Schäden haftbar gemacht werden." ?

Das kommt doch direkt aus der Produkthaftung der USA, oder? Ist sowas überhaupt gültig? Welche Auswirkungen kann sowas haben? Sowohl bei Vorhandensein wie beim Fehlen?

(Langsam wird wohl Anwaltshonorar fällig. Oder eine Auseinandernahme einer Addon "EULA" einer Payware in der FXP... )
Oh, soll ich mal meinen Wunschzettel bei Amazon ausfüllen?

Also, die Sache mit den EULA ist wirklich überaus kompliziert.
Produkthaftung gibt es natürlich auch im heimischen Recht, andererseits aber auch Vorschriften, wann solche Vertragsbedingungen nichtig sind. Im Normalfall sollten solche Bestimmungen als AGB nichtig sein, da nur für leichte Fahrlässigkeit die Haftung ausgeschlossen werden kann. Wer aber z.B. ein Tool gänzlich ungetestet veröffentlicht, handelt wohl eher grob fahrlässig. Und wenn ein Hersteller mit Cowboymentalität eine „Selbstschussanlage“ gegen Urheberrechtsverletzungen installiert, ist das sogar vorsätzlich (und das Verwirklichen von Schäden dadurch wohl eine Straftat nach dem StGB).
Das Problem ist jedoch die internationale Frage. Hier wird es dermaßen kompliziert, wann welches Recht zum Einsatz kommt, dass der Artikel auch nicht in die FXP gehören würde. Aber überhaupt ist die Sache ja nicht so praxisrelevant. Willst du wirklich einen brasilianischen Simmer verklagen, weil dessen Wetter-Download-Programm deine Urlaubsfotos gelöscht hat?
Marc ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 03.12.2004, 14:16   #99
Abbi737
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Ja da hat marc recht bei uns gibt es das Produktsicherungsgesetz nachdem du NAsprüche gegen den Hersteller hast, wenn er ein mangelhaftes Produkt liefert.

Hmm handelst du wirklich grob fahrlässig wen du ein tool veröffentlichst und es vorher nicht getestet hast? Wär ich mir nicht ganz so sicher, vor allem was wäre wenn man reinschreibt in die readme das das tool vorher nicht getestet wurde, ich würde sagen das geht das auf eigene Verantwortung ob man das risiko eingehen will, oder nicht.

Das mit dem Ausschluss der Haftung hat Marc richtig erkannt dafür gibt es bei uns die §§ 307-309 im BGB in denen dann genauer steht welche Klauseln als AGB unzulässig sind. Allerdings ist hier dann wieder die Frage ob sich diese Klauseln auch auf ausländische Recht anwenden lassen. Na ja im Grunde kann man wohl davon ausgehen, das es im EU - Recht neuere Regelungen geben wird, die wahrscheinlich unsere AGB regelungen umgehen werden, was aber wohl nicht zu Lasten des rechtsträgers.

Ja stimmt ein solcher Artikel, würde echt den Rahmen der FXP echt strengen, wäre auch eine sehr komplizierte Materie, höre im Mom eine Vorlesung dazu.

Fragt mich im Feb. noch mal dann weiss ich bestimmt mehr.

So wünsche euch ein schönes WE

MFg

Markus
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