Hier dürfen 2 Paar Schuhe nicht verwechselt werden:
1. Software funktioniert nicht, wie sie sollte bzw. hat wesentliche Mängel
hier kannst Du beim Händler (Ansprechpartner) eine Wandlung odere
Nachbesserung verlangen. D. h. in diesem Fall wird der Kaufvertrag
höchstwahrscheinlich rückgängig gemacht, da eine Nachbesserung
nicht möglich sein wird
Wird auch ohne größere Probleme durchsetzbar sein.
2. Produkthaftung bzw. Schadenersatz
Dies kommt dann zur Geltung, wenn Dir nachweislich ein Schaden
durch die Sache entstanden ist. Die musst beim Hersteller
einbringen. Hierzu liegt die Beweislast mal bei Dir, und das
ganze wird höchstwahrscheinlich nicht den gewünschten Erfolg
bringen.
Ciao Oliver
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