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| Software Rat & Tat bei Softwareproblemen |
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#8 |
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Hier dürfen 2 Paar Schuhe nicht verwechselt werden:
1. Software funktioniert nicht, wie sie sollte bzw. hat wesentliche Mängel hier kannst Du beim Händler (Ansprechpartner) eine Wandlung odere Nachbesserung verlangen. D. h. in diesem Fall wird der Kaufvertrag höchstwahrscheinlich rückgängig gemacht, da eine Nachbesserung nicht möglich sein wird Wird auch ohne größere Probleme durchsetzbar sein. 2. Produkthaftung bzw. Schadenersatz Dies kommt dann zur Geltung, wenn Dir nachweislich ein Schaden durch die Sache entstanden ist. Die musst beim Hersteller einbringen. Hierzu liegt die Beweislast mal bei Dir, und das ganze wird höchstwahrscheinlich nicht den gewünschten Erfolg bringen. Ciao Oliver
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lg Oliver Andere News auf www.OLIKLA.com Unterwegs sein mit OLIKLA ON TOUR Diskutieren ohne Grenzen im DEBATTIERCLUB |
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