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Alt 17.10.2004, 20:40   #1
bully
Speedtouchfreak
 
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Das heisst das du im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung (= alter Jahresausgleich) maximal 50 € Einrichtungsgebühr (Rechnung aufheben) und pro Monat 33 € als Werbungskosten absetzen kannst. Also für 2004 wenn du das jetzt machst ein paar Euronen für den Oktober und 2x33 € für November und Dezember, also deine Steuerbemessungsgrundlage sinkt um diesen Betrag. Die echte Ersparnis hängt von deiner Einkommensklasse und deinem Jahresverdienst ab, rechne halt mal als Basis mit 25% Lohnsteuer:

120 € Absetzbetrag = 30 € echte Ersparnis.

lg
bully
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